Haus- und Besucherordnung
Haus- und Besucherordnungen
Die Haus- und Besucherordnungen dienen dem Schutz von Personen und Objekten auf dem gesamten Gelände des Verein Transportpolizei & Eisenbahn-Museum e.V. und sind für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Vereinsgeländes erkennen Sie unsere Besucherordnungen sowie alle weiteren zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Allgemeine Haus- und Besucherordnung
1. Den Hinweisen und Anweisungen des Personals sind unbedingt Folge zu leisten. Unser Personal ist durch eine neongelbe Weste, mit Logo des Vereins, sowie an einem Namensschild (Ausweis) erkennbar und üben das Hausrecht aus.
2. Die Zuwegung zum Museumsstellwerk ist ein Naturweg und nicht befestigt. Bitte achten Sie auf Unebenheiten. Bei Regen, Schnee und Eisglätte besteht Rutschgefahr. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Unserer Museumsstellwerk befindet sich in unmittelbarer Nähe von Gleisanlagen. Das Betreten der Gleisanlagen ist lebensgefährlich und ausdrücklich verboten.
4. In den Gebäuden und auf dem Gelände des Vereins findet aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung statt.
5. Das Museumsstellwerk ist leider aus baulicher Sicht nicht behindertengerecht begehbar. Auch die Mitnahme von Kinderwagen oder Rollatoren u.ä. in das Gebäude ist leider nicht möglich.
6. Durchgänge, Treppen und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
7. In allen Gebäuden des Vereins besteht striktes Rauchverbot.
8. Öffentliche Toiletten stehen leider nicht zur Verfügung.
9. Besuchern in alkoholisiertem oder anderweitig nicht zurechnungsfähigem Zustand ist das Betreten des Museumsstellwerk / Vereinsgelände sowie die Teilnahme an Führungen nicht gestattet.
10. Der Zutritt zu den Ausstellungsräumen ist nur zusammen mit Personal des Vereins erlaubt.
11. Fundgegenstände können bei einem Mitarbeiter des Vereins abgegeben werden.
12. Bei Auftreten von Personen- oder Sachschäden sind diese sofort dem Vereinspersonal zu melden. Später erhobene Ansprüche können nicht anerkannt werden. Für Schäden an Personen und Objekten haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
13. Das Fotografieren für private Zwecke ist erlaubt. Für eine gewerbliche Nutzung ist im Vorfeld eine Foto- bzw. Drehgenehmigung bei der Vereinsleitung zu beantragen.
Der Vorstand
Transportpolizei & Eisenbahn Museum Pritzwalk e.V.
Stand: 01.02.2025